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   VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768   

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VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768 (https://dejure.org/2009,60276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768 (https://dejure.org/2009,60276)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2009 - 1 ZB 06.1768 (https://dejure.org/2009,60276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übergang der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf eine zur Großen Kreisstadt erklärte Gemeinde;Fortführung eines beim Zuständigkeitswechsel laufenden Verfahrens durch das Landratsamt Teilweise Zulassung der Berufung; baurechtlicher Vorbescheid; Wohnbebauung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 06.03.2007 - 1 CS 06.2764

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erklärung zur Großen Kreisstadt; Übergang der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Auch wenn man diese Regelung, wie das Verwaltungsgericht und nach summarischer Prüfung der Senat in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit (vgl. Beschluss vom 6.3.2007 BayVBl 2008, 84), im Fall der Erhebung einer Gemeinde zur Großen Kreisstadt nicht für anwendbar hält, ist die angefochtene Entscheidung unrichtig.

    3 Abs. 3 BayVwVfG ist anzuwenden, weil es sich beim Übergang der Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde auf die Beigeladene - aus dem insoweit maßgeblichen Blickwinkel des Landratsamts - nicht um eine Änderung der sachlichen Zuständigkeit, sondern um eine Änderung der die örtliche Zuständigkeit (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG) begründenden Umstände handelt (vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2007 a. a. O.).

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Ein nicht privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich beeinträchtigt diesen Belang nur dann nicht, wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG vom 11.4.2002 NVwZ 2002, 1250; vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; vom 8.7.1996 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 323 [zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Spiegelstrich 7 BauGB 1986/1996]; vom 3.5.1974 DÖV 1974, 566 [zu § 35 Abs. 3 BBauG]).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 BayVBl 1985, 666; BayVGH vom 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Das Einverständnis der Beigeladenen mit der Fortführung des Verfahrens durch das Landratsamt wurde zwar erst während des Zulassungsverfahrens, aber noch, wie von Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG gefordert, "im Lauf des Verwaltungsverfahrens" erklärt (vgl. BVerwG vom 18.4.1986 NVwZ 1987, 224; ThürOVG vom 10.7.2007 ThürVGRspr 2009, 8).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Ein nicht privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich beeinträchtigt diesen Belang nur dann nicht, wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG vom 11.4.2002 NVwZ 2002, 1250; vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; vom 8.7.1996 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 323 [zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Spiegelstrich 7 BauGB 1986/1996]; vom 3.5.1974 DÖV 1974, 566 [zu § 35 Abs. 3 BBauG]).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Liegt - wie hier - ein Verpflichtungsbegehren auf Erteilung eines Verwaltungsakts vor, befindet sich das Verwaltungsverfahren (Art. 9 BayVwVfG) noch solange "im Lauf", wie über das Begehren nicht unanfechtbar entschieden worden ist (BVerwG vom 24.5.1995 NVwZ 1995, 1131; vom 15.3.2005 DVBl 2005, 1203).
  • BVerwG, 11.10.1999 - 4 B 77.99
    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Eine im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB siedlungsstrukturell negativ zu beurteilende Entwicklung stellt auch das "Ausufern" bzw. die Ausweitung eines Ortsteils über den Bebauungszusammenhang hinaus in den Außenbereich dar (vgl. BVerwG vom 11.10.1999 BauR 2000, 1175).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Ein nicht privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich beeinträchtigt diesen Belang nur dann nicht, wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG vom 11.4.2002 NVwZ 2002, 1250; vom 16.6.1994 NVwZ 1995, 64; vom 8.7.1996 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 323 [zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Spiegelstrich 7 BauGB 1986/1996]; vom 3.5.1974 DÖV 1974, 566 [zu § 35 Abs. 3 BBauG]).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Ebenso wenig muss entschieden werden, ob dem Außenbereichsvorhaben der ungeschriebene öffentliche Belang des Bestehens eines Planungsbedürfnisses entgegengehalten werden kann, weil es wegen der Notwendigkeit einer "Binnenkoordination" oder wegen seiner Wirkungen nach außen ("Außenkoordination") eine "Konfliktlage mit so hoher Intensität für die berührten öffentlichen und privaten Belange" auslöst, dass für einen sachgerechten Ausgleich eine förmliche Planung erforderlich ist (vgl. BVerwGE vom 1.8.2002 BVerwGE 117, 25 = NVwZ 2003, 86).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768
    Die mit der Zustimmung eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage ist im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 11.11.2002 DVBl 2003, 401; vom 15.12.2003 NVwZ 2004, 744; BayVGH vom 10.5.2005 - 1 ZB 04.1079 - juris).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben;

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 1 ZB 04.1079
  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 1 B 05.1892

    Vorbescheidsantrag für Wohngebäude; Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 2 A 2747/15

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel

    vgl. zu einer solchen Sachlage: Bay.VGH, Beschluss vom 23. November 2009 - 1 ZB 06.1768 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung

    Ausnahmsweise kann jedoch ein in einer Ortsrandlage geplantes Vorhaben nicht negativ zu beurteilen sein, wenn es keine Vorbildwirkung für andere Bauvorhaben in vergleichbarer Lage hat (BayVGH, Beschluss vom 23. November 2009 - 1 ZB 06.1768 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2023 - 2 A 1203/21
    vgl. zu einer solchen Sachlage: BayVGH, Beschluss vom 23. November 2009 - 1 ZB 06.1768 -, juris.
  • VG Ansbach, 20.08.2019 - AN 4 K 19.01192

    (Materiell rechtmäßige) Rücknahme eines Verwaltungsakts durch unzuständige

    Dies ist gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m Abs. 2 BayVwVfG auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren noch möglich (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2012 - 10 ZB 11.969 - BeckRS 2012, 25704, Rn. 19; B.v. 23.11.2009 - 1 ZB 06.1768 - BeckRS 2011, 46130; BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26/03 - NVwZ 2005, 1091).
  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 1 B 09.2946

    Hauptsacheerledigung; Beschränkung der Erledigungserklärungen auf das

    Mit Beschluss vom 23. November 2009 (1 ZB 06.1768) ließ der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beklagten die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils zu, soweit das Verwaltungsgericht den Bescheid vom 16. Februar 2006 aufgehoben hat; den Zulassungsantrag der Klägerin hinsichtlich der Abweisung der Klage im Übrigen lehnte er ab.
  • VGH Bayern, 06.03.2007 - 1 CS 06.2764
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht - durch Bezugnahme auf das Urteil der Kammer vom 6. April 2006 (Az. M 11 K 05.2580; ein Antrag auf Zulassung der Berufung ist unter dem Az. 1 ZB 06.1768 beim Senat anhängig) - weiter angenommen, dass eine Übergangsregelung für laufende Verfahren speziell für den Fall der Erhebung einer Gemeinde zur Großen Kreisstadt nicht besteht.
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